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Unterfertigen Sie - falls erforderlich - das ausgedruckte Dokument an der dafür vorgesehenen Stelle.
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Formular Schultagtausch Im Jahresunterricht haben Sie die Möglichkeit, einen Schultagtausch für Ihre/n Lehrling/e zu beantragen. In diesem Fall werden die versäumten Unterrichtsstunden an einem anderen Schultag in einer anderen Klasse nachgeholt bzw. eingebracht. Schultagtausch
Formular Schultagbefreiung In dringenden Fällen ist es möglich, Ihre/n Lehrling/e bzw. Ihre/n Tochter/Sohn vom Unterricht im Höchstausmaß von 2 Unterrichtstagen je Schuljahr/Lehrgang zu befreien. Voraussetzung für die Genehmigung ist ein guter Schulerfolgt und ein regelmäßiger Schulbesuch. Da wir das Ansuchen zur Genehmigung an den Landesschulrat für Tirol weiterleiten müssen, ersuchen wir Sie, das Ansuchen rechtzeitig zu stellen. Schultagbefreiung
Formular Klassenbefreiung - Befreiung von Pflichtgegenständen Mit diesem Formular können Sie - bei Vorleigen der Voraussetzungen (z. B. bereits erfolgreicher Lehrabschluss, Besuch bzw. Abschluss einer mittleren oder höheren Schule) - um die Befreiung von Pflichtgegenständen sowie um die Befreiung des Besuches einer Klasse ansuchen. Klassenbefreiung und Befreiung von Pflichtgegenständen
Formular Besuch der Abschlussklasse Die letzte Schulstufe wurde wegen einer Klassenwiederholung nicht besucht oder nicht erfolgreich abgeschlossen. Besuch der Abschlussklasse
Formular Außerordentliche/r Schüler/in Jugendliche ohne Lehrvertrag können mit Genehmigung der Tiroler Landesregierung und des Landesschulrates für Tirol die Berufsschule ihres gewünschten Lehrberufes besuchen. Außerordentliche/r Schüler/in
Formular Umsprengelung Mit diesem Formular kann der Antrag auf einen Wechsel des Schulortes innerhalb Tirols gestellt werden. Umsprengelung
Formular Aussprengelung Ausnahmsweise Genehmigung (Zuständigkeit des Landesschulrates für Tirol und der Tiroler Landesregierung) des Berufsschulbesuches in einem anderen Bundesland. Aussprengelung
Formular Aufschub der Berufsschulpflicht Bei verspätetem Eintritt in das Schuljahr (vorherige Rücksprache mit der Direktion erbeten) kann die Berufsschulpflicht auf Antrag an den Landesschulrat für Tirol auf das nächste Schuljahr verschoben werden. Aufschub der Berufsschulpflicht